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DISCOUP REWARDS

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN — DEUTSCHLAND

Version: DE v1.1  |  Gültig ab: [●] 2026  |  Programmende: 31. Dezember 2026

Angeboten ausschließlich von: TIKATO S.r.l.  |  Piazzale del Mutilato 3/4, 36100 Vicenza (VI), Italien  |  USt-IdNr. IT03836750244

INFO@DISCOUP.COM  |  discoup.com/de  |  rewards-de.discoup.com



§ 1 – PROGRAMMBESCHREIBUNG; ALLEINIGER VERTRAGSPARTNER  

1.1 Das Programm

Das Programm Discoup Rewards (das AGB) ist ein digitales, auf Affiliate-Marketing basierendes Treue- und Prämienprogramm, das ausschließlich von TIKATO S.r.l. (das AGB) angeboten wird. Das Programm ist über die dem deutschen Markt gewidmete Website (discoup.com/de), die mobile App und sonstige designierte digitale Schnittstellen (zusammen die AGB) zugänglich.



1.2 Alleiniger Vertragspartner

Durch die Anmeldung, den Zugang oder die Nutzung des Programms schließt das Mitglied seinen Vertrag ausschließlich mit dem Unternehmen. Kein anderes Konzernmitglied ist Vertragspartei dieser AGB, schuldet Leistungen aus dem Programm oder kann allein aufgrund seiner Beziehung zum Unternehmen haftbar gemacht werden.



1.3 Grenzüberschreitender Betrieb; Impressumspflicht

Das Unternehmen ist nach italienischem Recht gegründet und bietet das Programm in Deutschland ansässigen berechtigten Verbrauchern als Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft (TDDDG/TMG) an. Die vollständigen Pflichtangaben gemäß § 5 TMG/TDDDG sind im Kopf dieser AGB und im Impressum unter discoup.com/de/impressum veröffentlicht und mit zwei Klicks von der Homepage erreichbar.



1.4 Verbindlicher Vertrag

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die AGB) sind ein rechtlich bindender Vertrag zwischen dem Mitglied und dem Unternehmen. Wer diese AGB nicht akzeptiert, darf nicht am Programm teilnehmen.



1.5 Wichtige Begriffsbestimmungen

>>Mitglied<<, >>Sie<<, >>Ihr<<: die natürliche Person, die sich anmeldet oder das Programm nutzt.

>>Teilnehmender Händler<<: ein für die Punktesammlung berechtigter Händler.

>>Punkte<<: die in § 5 beschriebenen Werbepunkte.

>>Ausstehende Punkte<<: vorläufige Punkte vor endgültiger Bestätigung.

>>Bestätigte Punkte<<: unabhängig verifizierte, einlösbare Punkte.

>>Guthaben<<: das informatorische Konto mit Punkten, Anpassungen und Einlösungen.

>>Prämie<<: ein digitaler Geschenkgutschein Dritter aus dem Prämienkatalog.

>>Qualifizierter Kauf<<: ein Kauf im Sinne von § 7.



1.6 Maßgebliche Sprache

Diese AGB werden in deutscher Sprache abgefasst. Die deutsche Fassung ist die verbindliche und maßgebliche Fassung. Etwaige Übersetzungen dienen ausschließlich der Information.



1.7 Kein Glücksspiel

Das Programm ist ein kaufbasiertes Werbetreueprogramm. Es enthält keine Gewinnspiele, Lotterien, Glücksspiele oder sonstige Aktionen, bei denen der Zufall über eine Prämie entscheidet. Prämien werden ausschließlich durch nachgewiesene qualifizierende Aktivitäten erworben.



§ 2 – TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND ANMELDUNG 

2.1 Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme muss das Mitglied jederzeit: (a) eine natürliche Person sein, die das 18. Lebensjahr vollendet hat; (b) seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben; (c) eine gültige und aktive E-Mail-Adresse unterhalten; (d) ein berechtigtes Konto anlegen und unterhalten; und (e) diese AGB sowie alle anwendbaren Rechtsvorschriften einhalten.



2.2 Ausgeschlossene Personen

Das Programm steht Personen nicht offen, deren Teilnahme gesetzlich verboten ist. Das Unternehmen kann die Anmeldung ablehnen oder rückgängig machen, wenn begründeter Anlass besteht.



2.3 Ausschließlich private, konsumtive Nutzung

Das Programm ist für die persönliche, nicht gewerbliche Nutzung bestimmt. Weiterverkauf, Großhandelseinkäufe, gewerbliche Kundenakquise, Käufe über Mittelspersonen oder sonstige gewerbliche Zwecke sind nicht erlaubt, sofern das Unternehmen dies nicht ausdrücklich schriftlich genehmigt hat.



2.4 Ein Konto pro Person

Pro Person ist nur ein (1) Konto zulässig. Das Unternehmen kann doppelte oder zusammenhängende Konten gemäß §§ 9 und 12 sperren, zusammenführen oder schließen.



2.5 Kostenlose Anmeldung

Die Anmeldung ist kostenlos. Für die Kontoerstellung ist kein Kauf erforderlich. Käufe bei Teilnehmenden Händlern können für die Punktesammlung erforderlich sein.



2.6 Richtige Angaben; Verifizierung

Das Mitglied muss vollständige, aktuelle und richtige Anmeldedaten angeben und aktuell halten. Das Unternehmen kann angemessene Unterlagen anfordern. Werden sie nicht innerhalb von 14 Tagen vorgelegt, kann das Konto gesperrt werden.



2.7 Interne Mitarbeiter nicht teilnahmeberechtigt

Mitarbeiter, leitende Angestellte, Geschäftsführer, freie Mitarbeiter, Bevollmächtigte und im Haushalt lebende Familienangehörige des Unternehmens sind von der Teilnahme ausgeschlossen.



§ 3 – LAUFZEIT DES PROGRAMMS  

Das Programm beginnt am [●] [●] 2026 und endet planmäßig am 31. Dezember 2026 um 23:59 Uhr MEZ/MESZ, sofern es nicht gemäß diesen AGB verlängert, verkürzt, ausgesetzt oder vorzeitig beendet wird.



3.2 Ende des Programms und Einlösung bestätigter Punkte

Das Programm endet planmäßig am 31. Dezember 2026 um 23:59 Uhr MEZ. Nach diesem Datum können keine neuen Punkte mehr gesammelt werden, sofern das Unternehmen nichts anderes mitteilt. Die Einlösbarkeit bereits gutgeschriebener Bestätigter Punkte richtet sich jedoch ausschließlich nach § 5.7 und bleibt von dem Programmende unberührt: bereits bestätigte Punkte können während der in § 5.7 festgelegten Mindestgültigkeitsdauer eingelöst werden, sofern das Unternehmen einen entsprechenden Einlösekanal bereithält. Das Unternehmen wird das Mitglied rechtzeitig über die verfügbaren Einlösemöglichkeiten nach Programmende informieren.



3.3 Änderung, Aussetzung oder vorzeitige Beendigung

Das Unternehmen kann das Programm ganz oder teilweise jederzeit verlängern, verkürzen, aussetzen oder beenden. Für wesentliche Änderungen oder vorzeitige Beendigung, die nicht auf Betrug, Missbrauch, gesetzlicher Verpflichtung oder Sicherheitsgründen beruhen, gibt das Unternehmen in der Regel mindestens dreißig (30) Tage Vorankündigung. Alle Änderungsklauseln sind so ausgestaltet, dass sie der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB standhalten.



3.4 Einlösefenster bei vorzeitiger Beendigung

Beendet das Unternehmen das Programm vorzeitig aus Gründen, die nicht dem Mitglied zuzurechnen sind, stellt es ein Einlösefenster von mindestens sechs (6) Monaten für Bestätigte Punkte bereit. Ausstehende Punkte werden nach Programmende nicht bestätigt.



§ 4 – TEILNEHMENDE HÄNDLER, ANGEBOTE, GUTSCHEINE UND OFFENLEGUNG  

4.1 Netzwerk der Teilnehmenden Händler

Das Programm läuft über ein Netzwerk von Teilnehmenden Händlern und zugehörigen Angeboten auf der Plattform. Teilnehmende Händler, Kategorien, Konditionen, Punktesätze, Ausschlüsse, Kaufschwellen und Gutschriftszeiträume können variieren und sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern.



4.2 Händlerspezifische Konditionen

Jeder Teilnehmende Händler kontrolliert unabhängig seine Produkte, Preise, Verfügbarkeit, Steuern, Versand, Lieferungen, Stornierungen, Rücksendungen, Erstattungen, Garantien, Ausschlüsse und Einkaufsbedingungen. Händlerspezifische Konditionen werden für die jeweilige Transaktion in diese AGB einbezogen.



4.3 Das Unternehmen ist nicht der Verkäufer

Das Unternehmen ist weder Verkäufer noch Wiederverkäufer, Hersteller, Händler, Versender, Erfüllungsdienstleister noch Garant der von Teilnehmenden Händlern angebotenen Waren oder Dienstleistungen. Alle Käufe sind ausschließlich Transaktionen zwischen dem Mitglied und dem betreffenden Händler. Reklamationen sind an den Teilnehmenden Händler zu richten.



4.4 Offenlegung der Affiliate-Beziehung

OFFENLEGUNG DER GESCHÄFTSBEZIEHUNG: Wenn ein Mitglied über einen auf der Plattform bereitgestellten Link klickt und einen qualifizierenden Kauf abschließt, kann das Unternehmen eine Affiliate-Provision vom Teilnehmenden Händler oder einem Tracking-Intermediär erhalten. Diese Arrangements finanzieren das Programm und die verfügbaren Punkte. Diese Offenlegung erfolgt gemäß § 5a UWG und der Richtlinie 2005/29/EG.



4.5 Ranking und Sichtbarkeit — Transparenz gemäß UWG / Omnibus

Die Reihenfolge, Hervorhebung oder Sichtbarkeit von Händlern, Angeboten, Gutscheinen oder Aktionen auf der Plattform kann durch einen oder mehrere der folgenden Hauptparameter bestimmt werden: (i) Affiliate-Provision oder kommerzielle Vereinbarung mit dem Händler; (ii) historische Conversion-Rate; (iii) Beliebtheit oder Bewertung unter den Mitgliedern; (iv) Verfügbarkeit und Qualität der Tracking-Integration; (v) personalisierte Relevanz basierend auf dem Verlauf des Mitglieds. Eine prominentere Darstellung bedeutet nicht das beste, günstigste oder wertvollste Angebot. Diese Angaben werden gemäß § 5b UWG und der Omnibus-Richtlinie 2019/2161/EU auch direkt am Angebotsanzeigeort bereitgestellt.



4.6 Gutschein- und Preisinformationen

Das Unternehmen garantiert nicht, dass: (a) alle verfügbaren Gutscheine auf der Plattform erscheinen; (b) ein angezeigter Gutschein vom Händler akzeptiert wird; (c) ein angezeigter Preis zum Kaufzeitpunkt verfügbar ist; oder (d) die Plattform den günstigsten Preis oder das beste Angebot ermittelt.



4.7 Verwendung externer Codes

Die Verwendung eines Gutschein-Codes, Browser-Tools, Drittanbieter-Links oder einer anderen Zuordnungsquelle, die nicht von der Plattform bereitgestellt oder genehmigt wurde, kann die Punkteberechtigungen für eine Transaktion mindern, blockieren oder aufheben.



§ 5 – RECHTLICHE NATUR DER PUNKTE; DREIJAHRESFRIST (§ 195 BGB)  

5.1 Punkte sind Werbepunkte

Punkte sind Werbepunkte, die vom Unternehmen ausschließlich zur Messung der berechtigten Programmteilnahme ausgegeben werden. Sie haben keinen eigenständigen Geldwert außerhalb des in diesen AGB ausdrücklich beschriebenen Einlösevorgangs.



5.2 Punkte sind kein Geld und kein Zahlungsinstrument

Punkte sind kein Bargeld, keine Währung, kein Lohn, keine Zinsen, kein Einlagenkonto, kein Bankguthaben, kein E-Geld, kein Gutschein im Sinne des § 307 BGB und kein Finanzinstrument. Sie begründen weder schuldrechtliche Ansprüche außerhalb des Einlöseprozesses noch Eigentumsrechte.



5.3 Rabattäquivalent; kein unverfallbares Recht

Punkte stellen im Einlösezeitpunkt einen aufgeschobenen Preisnachlass auf zukünftige Prämienbezüge aus dem Programm-Katalog dar. Sie begründen kein Eigentum, keine Schuld und kein außerhalb des Einlöseprozesses durchsetzbares Vertragsrecht.



5.4 Nicht übertragbar

Punkte sind an das Mitglied gebunden, dem sie gutgeschrieben werden. Sie dürfen nicht verkauft, übertragen, abgetreten, verschenkt, verpfändet, vererbt, konto- oder personenübergreifend zusammengelegt oder anderweitig übertragen werden, sofern das Unternehmen dies nicht ausdrücklich schriftlich genehmigt oder das anwendbare Recht dies verlangt.



5.5 Informationssaldo

Jedes im Guthaben angezeigte Punkteguthaben ist ein informatorischer Nachweis der Programmaktivität, kein Kontoauszug und keine rechtlich abschließende Buchführung. Das Unternehmen kann Anzeigefehler, Doppelgutschriften oder Systemfehler jederzeit korrigieren.



5.6 Programmspezifische Einlöseformel

Eine im Programm verwendete Einlöseformel oder Punkte-Prämien-Umrechnung gilt ausschließlich für berechtigte Einlösungen im Programm. Das Vorhandensein eines Umrechnungssatzes ändert nichts an der werblichen, nicht-finanziellen Natur der Punkte.



5.7 Mindestgültigkeitsdauer — Dreijahresfrist (§ 195 BGB)

Bestätigte Punkte sind ab dem Datum ihrer Bestätigung mindestens drei (3) Jahre lang gültig und einlösbar, sofern das Programm nicht vorzeitig endet und dem Mitglied das Einlösefenster gemäß § 3.4 zur Verfügung steht. Eine kürzere Verfallsfrist für Bestätigte Punkte ist unwirksam und gilt als auf drei (3) Jahre verlängert. Ausstehende Punkte erwerben keine eigene Verfallsfrist, bevor sie bestätigt werden. Diese Regelung dient der Einhaltung des § 195 BGB sowie der Rechtsprechung des BGH zu Treueprogrammen.



§ 6 – PUNKTESAMMLUNG  

6.1 Standard-Sammelsatz

Sofern für einen Teilnehmenden Händler, eine Kategorie, ein Produkt oder eine Aktion zum Zeitpunkt des Klickdurchgangs kein abweichender Satz ausdrücklich angegeben ist, sammelt das Mitglied einen (1) Punkt je fünf Euro (5,00 €) des berechtigten Nettokaufbetrags eines Qualifizierten Kaufs.



6.2 Variable und Aktionssätze

Das Unternehmen kann händler-, kategorie-, kampagnen- oder zeitspezifische Punktesätze, Multiplikatoren oder Boni anbieten. Sofern zum Zeitpunkt des Klickdurchgangs oder in den Aktionsbedingungen ein abweichender Satz klar angegeben ist, gilt dieser Satz für die betreffende Transaktion.



6.3 Nettokaufbetrag

Punkte werden auf den tatsächlich an den Teilnehmenden Händler gezahlten Nettokaufbetrag berechnet, nach Abzug von Rabatten und Gutschriften, ohne Steuern, Versand, Bearbeitungsgebühren, Trinkgelder, Servicegebühren, Finanzierungskosten, Spenden, gesetzliche Abgaben, bargeldäquivalente Produkte und den Nennwert von Geschenkgutscheinen.



6.4 Dezimale Beträge

Beträge unterhalb der maßgeblichen Punkteschwelle ergeben keine gebrochenen Punkte und werden nicht auf Folgetransaktionen übertragen.



6.5 Ausstehende Punkte

Punkte erscheinen zunächst gegebenenfalls als Ausstehende Punkte. Ausstehende Punkte sind vorläufig und nicht einlösbar.



6.6 Bestätigte Punkte

Punkte werden nur dann zu Bestätigten Punkten, wenn die zugrundeliegende Transaktion vom Teilnehmenden Händler oder dem jeweiligen Tracking-Intermediär unabhängig verifiziert und bestätigt wurde und die anwendbare Prüffrist für Rücksendungen, Stornierungen oder Betrug abgelaufen ist.



6.7 Geschätzte Gutschriftszeiträume

Alle angezeigten Gutschriftszeiträume sind nur Schätzungen. Das Unternehmen garantiert keine bestimmten Zeiträume. In der Regel dauert es zwischen 2 und 90 Tagen; bei Reisebuchungen werden Punkte erst nach Inanspruchnahme der Leistung gutgeschrieben.



§ 7 – QUALIFIZIERTE KÄUFE UND TRACKING 

7.1 Definition des Qualifizierten Kaufs

Ein >>Qualifizierter Kauf<< ist ein Kauf bei einem Teilnehmenden Händler, der ALLE folgenden Voraussetzungen erfüllt: (a) Einleitung durch Klicken eines berechtigten Links über die Plattform mit eingeloggtem Mitglied; (b) Abschluss in derselben angemessen ununterbrochenen Tracking-Sitzung ohne Unterbrechung oder konkurrierende Zuordnung; (c) ordnungsgemäße Verfolgung über die anwendbaren Tracking-Methoden; (d) nachträgliche Verifizierung und Bestätigung durch den Händler oder Tracking-Intermediär; und (e) kein Ausschluss gemäß AGB, händlerspezifischen Konditionen oder Sonderangebotsbedingungen.



7.2 Technische Anforderungen

Um die Tracking-Wahrscheinlichkeit zu verbessern, sollte das Mitglied:

– Vor dem Klick auf einen Händler in sein Konto eingeloggt sein.

– Cookies und andere technisch erforderliche Berechtigungen aktivieren.

– Den Bezahlvorgang im selben Browser oder Ablauf abschließen.

– Privates Surfen, Inkognito-Modus, Werbe- oder Cookie-Blocker, VPN-Konfigurationen meiden.

– Nach dem Klickdurchgang nicht über eine andere Rewards-Website oder konkurrierende Affiliate-Quelle navigieren.



7.3 Generell nicht qualifizierende Transaktionen

Folgende Transaktionen sind in der Regel nicht qualifizierend:

– Käufe ohne berechtigten Klickdurchgang von der Plattform.

– Käufe in der nativen App des Händlers, sofern nicht ausdrücklich berechtigt.

– Käufe mit Drittanbieter-Gutscheinen oder -Codes, die nicht genehmigt wurden.

– Käufe, die einem anderen Marketingkanal oder Prämienprogramm zugeordnet werden.

– Käufe von Geschenkgutscheinen oder bargeldäquivalenten Produkten, sofern nicht ausdrücklich berechtigt.

– Zurückgesandte, stornierte, erstattete, betrügerische, angefochtene oder rückbelastete Käufe.

– Gewerbliche, Großhandels- oder Wiederverkaufsaktivitäten.

– Transaktionen, die der Händler oder Tracking-Intermediär ablehnt zu validieren.



7.4 Ansprüche wegen fehlender Punkte

Das Mitglied muss innerhalb von neunzig (90) Tagen ab dem Transaktionsdatum oder innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ablauf des erwarteten Gutschriftszeitraums — je nachdem, was später eintritt — einen Anspruch wegen fehlender Punkte einreichen. Das Unternehmen kann ergänzende Angaben anfordern. Nicht fristgerechte oder unvollständige Einreichungen können den Anspruch ausschließen.



7.5 Bearbeitung von Punkteansprüchen

Bei der Bearbeitung eines Punkteanspruchs führt das Unternehmen eine eigene sachgerechte Überprüfung auf der Grundlage aller verfügbaren Daten durch, einschließlich Händlerberichte, Tracking-Aufzeichnungen, Netzwerkdaten, Anti-Betrug-Ergebnisse und vom Mitglied übermittelter Informationen. Die Angaben des Händlers oder Tracking-Intermediärs sind ein maßgebliches, aber nicht automatisch bindendes Element: das Unternehmen trifft eine eigene begründete Entscheidung und teilt dem Mitglied das Ergebnis innerhalb angemessener Frist mit. Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen eine Kulanzgutschrift gewähren.



§ 8 – RÜCKSENDUNGEN, STORNIERUNGEN UND ANPASSUNGEN  

8.1 Rückbuchung von Punkten

Wird ein Kauf zurückgesendet, storniert, erstattet, angefochten oder nach Gutschrift der Punkte zurückbelastet, können die entsprechenden Ausstehenden oder Bestätigten Punkte gemindert oder zurückgebucht werden.



8.2 Teilanpassungen

Bleibt nur ein Teil einer Transaktion berechtigt, kann das Unternehmen die entsprechenden Punkte proportional oder transaktionsspezifisch anpassen.



8.3 Negativsaldo

Führt eine Anpassung oder Rückbuchung zu einem negativen Bestätigten Punktestand, kann das Unternehmen diesen Saldo mit künftigen Punkten verrechnen, künftige Einlösungen aussetzen oder die Erstattung zu Unrecht erlangter Prämien verlangen, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist.



8.4 Fehlerhafte Gutschriften

Das Unternehmen kann Punkte zurückbuchen oder Prämien zurückfordern, wenn Punkte aufgrund eines Fehlers, Betrugs, Missbrauchs oder sonstigen Irrtums gutgeschrieben wurden, auch nach Ausgabe einer Prämie.



8.5 Kein gesonderter Schadensersatz bei Rückbuchung

Das Mitglied hat keinen Anspruch auf gesonderten Schadensersatz oder sonstigen Ausgleich allein deshalb, weil Punkte gemäß diesen AGB zurückgebucht, einbehalten oder abgelehnt werden.



§ 9 – GUTHABEN, SICHERHEIT, INAKTIVITÄT UND KONTOSCHLIESSUNG  

9.1 Guthaben

Bestätigte Punkte und Ausstehende Punkte werden im Guthaben angezeigt. Das Guthaben ist ausschließlich ein informatorisches Register. Es ist kein Bank-, Zahlungs-, Treuhand-, Anlage- oder E-Geldkonto.



9.2 Zugangsdaten und Kontosicherheit

Das Mitglied ist für die Vertraulichkeit und Sicherheit seiner Zugangsdaten sowie für alle über das Konto vorgenommenen Aktivitäten verantwortlich. Bei Verdacht auf unbefugten Zugriff muss das Mitglied das Unternehmen unverzüglich unter INFO@DISCOUP.COM informieren. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.



9.3 Doppelte oder zusammenhängende Konten

Stellt das Unternehmen nach vernünftiger Einschätzung fest, dass mehrere Konten derselben Person gehören oder koordiniert oder missbräuchlich genutzt werden, kann es doppelte oder zusammenhängende Konten sperren oder schließen, bestätigte Guthaben zusammenführen oder Punkte aus Missbrauch oder Betrug einziehen.



9.4 Sperren bei Identitäts-, Sicherheits- und Betrugsfragen

Das Unternehmen kann vorübergehende Sperren für Punkte, Prämien oder den Kontozugang verhängen, wenn nach vernünftiger Einschätzung eine zusätzliche Überprüfung für Identitätsverifizierung, Sicherheit, Betrugsprävention, Sanktionsprüfung oder Compliance erforderlich ist. Die Überprüfung wird innerhalb von 45 Tagen abgeschlossen, sofern keine durch Dritte verursachten Verzögerungen eintreten.



9.5 Freiwillige oder nicht betrugsbezogene Schließung

Im Falle einer freiwilligen Kontoschließung oder einer Schließung aus Gründen, die dem Mitglied nicht zuzurechnen sind (kein Betrug, kein Missbrauch, kein Verstoß gegen diese AGB), bleiben bereits gutgeschriebene Bestätigte Punkte bis zum Ablauf der nach § 5.7 geltenden Mindestgültigkeitsdauer einlösbar, sofern keine gesetzliche oder technische Unmöglichkeit entgegensteht. Das Unternehmen wird den Einlösekanal für die Dauer der Mindestgültigkeitsdauer aufrechterhalten oder das Mitglied über Alternativen informieren. Ausstehende Punkte werden nach Kontoschließung nicht mehr bestätigt und verfallen endgültig.



9.6 Schließung wegen Betrugs, Missbrauchs oder Verstoßes

Schließt oder sperrt das Unternehmen das Konto wegen Verdachts auf Betrug, Missbrauch, rechtswidriges Verhalten, wesentlich unwahre Angaben oder Verstoß gegen diese AGB, können alle Punkte sofort gesperrt, zurückgebucht oder endgültig ohne Einlösefenster eingezogen werden. Bereits ausgegebene Prämien können zurückgefordert werden.

Jede Maßnahme nach diesem Absatz muss auf vernünftigen, objektiven und verifizierbaren Anhaltspunkten beruhen. Objektive Anhaltspunkte für Betrug oder Missbrauch sind u. a.: gefälschte Identitäten oder verfälschte Dokumente, verifizierbare technische Manipulation des Zuordnungssystems, vorsätzliche und nachweisbare Kontoverdopplung, offensichtlich gefälschte Belege oder statistisch anomale Aktivitätsmuster im Vergleich zum normalen Programmverhalten. Sofern keine sofortige Maßnahme zur Schadensverhinderung oder Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist, teilt das Unternehmen dem Mitglied die wesentlichen Gründe der Maßnahme mit und räumt ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme und Beibringung von Nachweisen ein, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.



9.7 Inaktivität

Weist das Konto zwölf (12) aufeinanderfolgende Monate lang keine Aktivität auf, kann das Unternehmen es als inaktiv behandeln und eine Schließungsankündigung versenden. Reaktiviert das Mitglied das Konto nicht innerhalb der genannten Frist, kann das Unternehmen es gemäß § 9.5 schließen.



9.8 Nicht übertragbar bei Tod oder Geschäftsunfähigkeit

Konten und Punkte sind persönlich und nicht übertragbar. Sofern das anwendbare Recht nichts anderes vorsieht, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, Punkte oder Kontorechte bei Tod, Geschäftsunfähigkeit, Scheidung, Erbschaft oder ähnlichen Ereignissen zu übertragen.



§ 10 – PRÄMIENKATALOG UND EINLÖSUNG  

10.1 Prämienkatalog

Bestätigte Punkte können ausschließlich über den Prämienkatalog oder den vom Unternehmen auf rewards-de.discoup.com designierten Einlöseablauf eingelöst werden.



10.2 Prämien unterliegen der Verfügbarkeit

Prämien unterliegen der Verfügbarkeit und können jederzeit in Menge, Typ, Marke, Stückelung, geografischer Verfügbarkeit oder Wert begrenzt sein. Das Unternehmen garantiert nicht, dass eine bestimmte Prämie für einen bestimmten Zeitraum verfügbar bleibt.



10.3 Einlöseformel

Sofern das Unternehmen keine andere Formel klar angibt, lautet die aktuelle allgemeine Formel:

1.000 Punkte = 5,00 € Prämienwert  |  2.000 Punkte = 10,00 € Prämienwert

Das Unternehmen kann die Einlöseformel gemäß § 16 jederzeit ändern. Eine Änderung, die den €-Äquivalenzwert bereits Bestätigter und gutgeschriebener Punkte mindert, erfordert eine Ankündigung von dreißig (30) Tagen.



10.4 Mindestschwellen und Limits

Das Unternehmen kann jederzeit Mindesteinlöseschwellen, Limits je Transaktion, Tag oder Konto sowie Überprüfungssperren als operative Parameter für künftige Einlösungen festlegen. Die aktuelle Mindesteinlöseschwelle beträgt 1.000 (eintausend) Bestätigte Punkte, entsprechend einem Prämienwert von 5,00 €. Änderungen, die die praktische Einlösbarkeit Bestätigter Punkte wesentlich verschlechtern, unterliegen der Ankündigungspflicht gemäß § 16.3.



10.5 Einlöseverfahren

Zur Einlösung einer Prämie benötigt das Mitglied ausreichend Bestätigte Punkte, muss den Einlöseanweisungen auf der Plattform folgen, die erforderlichen Lieferinformationen angeben und etwaige Betrugsbekämpfungs-, Identitäts- oder Sicherheitsprüfungen bestehen. Punkte werden abgebucht, wenn das Unternehmen die Einlöseanfrage annimmt.



10.6 Prämienersatz oder Neugutschrift

Wird eine Prämie nach Einreichung einer Einlöseanfrage, aber vor der Lieferung nicht verfügbar, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen: (a) eine Prämie mit gleichem oder höherem angegebenem Wert anbieten; oder (b) die entsprechenden Bestätigten Punkte dem Guthaben neu gutschreiben. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf eine bestimmte nicht verfügbare Prämie.



10.7 Programmende und Einlösbarkeit bestätigter Punkte

Das Programm endet planmäßig am 31. Dezember 2026. Nach diesem Datum können keine neuen Punkte mehr gesammelt werden. Die Einlösbarkeit bereits gutgeschriebener Bestätigter Punkte richtet sich ausschließlich nach § 5.7; sie bleibt von dem Programmende unberührt und kann durch das bloße Auslaufen des Programms nicht verkürzt werden. Das Unternehmen verpflichtet sich, einen Einlösekanal für die Dauer der in § 5.7 geregelten Mindestgültigkeitsdauer bereitzustellen oder das Mitglied über gleichwertige Alternativen zu informieren.



§ 11 – DIGITALE GUTSCHEINE — NUR VERTREIBER; WIDERRUFSRECHT § 356 ABS. 5 BGB  

11.1 Das Unternehmen ist Vertreiber, nicht Emittent

Über das Programm angebotene Prämien sind digitale Geschenkgutscheine, Codes oder Zertifikate Dritter, die das Unternehmen aus autorisierten kommerziellen Quellen erworben und nach der Einlösung an die Mitglieder weitergegeben hat. Das Unternehmen ist der Vertreiber der Prämie. Es ist NICHT der Emittent, die Bank, der E-Geld-Dienstleister oder der Händler eines als Prämie angebotenen digitalen Drittanbieter-Geschenkgutscheins.



11.2 Bedingungen des Emittenten gelten

Jede Prämie unterliegt den gesonderten Bedingungen, Einschränkungen und Richtlinien des jeweiligen Emittenten oder Einlösehändlers. Diese Bedingungen gelten ab der Lieferung der Prämie.



11.3 Keine Annahmegarantie

Die Annahme einer Prämie kann je nach Händlerstandort, Händlerkanal, Bestelltyp, Emittentenregel, verfügbarem Guthaben, technischen Systemen, Betrugskontrollen und anwendbarem Recht variieren. Das Unternehmen garantiert nicht, dass eine Prämie für jeden Kauf, jeden Händlerstandort oder jede Transaktionsart akzeptiert wird.



11.4 Digitale Lieferung

Prämien werden in der Regel innerhalb von drei (3) Werktagen nach Abschluss der Einlösung elektronisch an die E-Mail-Adresse des Kontos geliefert. Die Lieferung kann aus Gründen der Betrugsprävention, Identitätsverifizierung, Sicherheitsüberprüfung, Lieferantenverzögerung oder technischen Problemen verzögert werden. Bei Nichterhalt oder ungültigem Code ist das Unternehmen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Lieferung oder Lieferversuch zu benachrichtigen.



11.5 Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten — § 356 Abs. 5 BGB

Gemäß § 356 Abs. 5 BGB erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn das Unternehmen mit der Vertragserfüllung begonnen hat, nachdem das Mitglied: (i) ausdrücklich zugestimmt hat, dass das Unternehmen vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt; und (ii) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung erlischt. Beide Erklärungen sind durch eine separate, nicht vorausgefüllte affirmative Handlung (Checkbox) im Einlöseablauf abzugeben. Die Einlöseanfrage kann erst abgeschlossen werden, wenn das Mitglied beide Erklärungen ausdrücklich und gesondert abgegeben hat. Das Unternehmen speichert und bewahrt den Nachweis dieser Erklärungen gemäß DSGVO auf.



11.6 Kein Barerstattung; kein Weiterverkauf

Sofern das anwendbare Recht oder die gesonderten Bedingungen des Emittenten nichts anderes verlangen, sind Prämien beim Unternehmen nicht gegen Bargeld einlösbar, nicht aufladbar und dürfen nicht weiterverkauft, vermittelt oder über das Programm vermarktet werden.



§ 12 – BETRUGSBEKÄMPFUNG UND PROGRAMMINTEGRITÄT  

12.1 Verbotenes Verhalten

Folgendes Verhalten ist verboten und kann zur Sperrung, Rückbuchung, Einziehung, Prämienrückforderung, Kontoschließung, zivilrechtlichen Klage und Behördenmeldung führen:

– Anlegen oder Nutzen mehrerer Konten für dieselbe Person.

– Verwendung falscher, irreführender, gestohlener oder unvollständiger Identitäts-, Adress-, Zahlungs- oder Transaktionsdaten.

– Einsatz von Bots, Skripten, Scraping-Tools, Klick- oder Sitzungssimulatoren oder anderen automatisierten Mitteln.

– Manipulation von Cookies, Links, Sitzungen, Tags, Browserverhalten oder Zuordnungsmechanismen.

– Rücksendemissbrauch, Rückbuchungsmissbrauch, Eigengeschäfte, Kreiskäufe oder anderes Verhalten zur Punktegenerierung ohne echten qualifizierenden Handel.

– Nutzung des Programms für Weiterverkauf, Großhandelseinkäufe oder gewerbliche Vermittlung.

– Übertragung, Verkauf oder Abtretung von Punkten oder Prämien.

– Einreichen falscher Ansprüche oder gefälschter/verfälschter Unterlagen.

– Versuchter unbefugter Zugriff auf das Konto einer anderen Person oder Eingriff in die Plattformsicherheit.

– Jedes sonstige Verhalten, für das vernünftige, objektive und verifizierbare Anhaltspunkte bestehen, dass es die Integrität des Programms gefährdet.

Jede Maßnahme nach § 12 muss auf vernünftigen, objektiven und verifizierbaren Anhaltspunkten beruhen. Objektive Anhaltspunkte umfassen: Verwendung gefälschter Identitäten oder verfälschter Dokumente, verifizierbare technische Manipulation des Zuordnungssystems, vorsätzliche und nachweisbare Kontoverdopplung, offensichtlich gefälschte Belege, statistisch anomale Aktivitätsmuster im Vergleich zum normalen Programmverhalten. Das Unternehmen teilt dem Mitglied die wesentlichen Gründe jeder Kontomaßnahme mit und gibt ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme und Beibringung von Nachweisen, bevor die Maßnahme endgültig wird, sofern keine sofortige Maßnahme zur Schadensverhinderung oder Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist.



12.2 Überprüfungen und Unterlagen

Das Unternehmen kann das Konto, Transaktionen, Einlöseaktivität, Lieferdaten und zugehörige Informationen einschließlich historischer Aktivität überprüfen. Das Unternehmen kann angemessene Unterlagen oder Erklärungen anfordern. Werden Unterlagen nicht innerhalb von 14 Tagen vorgelegt, ist dies ein Grund für eine Kontosperrung.



12.3 Sperren, Rückbuchungen und Rückforderung

Vermutet das Unternehmen nach vernünftiger Einschätzung, dass Punkte, eine Einlösung oder eine Prämie mit verbotenem Verhalten in Verbindung stehen, kann es die Lieferung verzögern, die Bestätigung ablehnen, Punkte zurückbuchen, den Wert ausgegebener Prämien zurückfordern, künftige Punkte verrechnen oder das Konto schließen.



§ 13 – ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION UND MARKETING — DOUBLE OPT-IN (§ 7 UWG)  

13.1 Einwilligung in elektronische Kommunikation

Durch Anlegen oder Nutzung eines Kontos erklärt das Mitglied seine Einwilligung, AGB, Programmkommunikation, Kontokommunikation, Transaktionsnachrichten, rechtliche Hinweise und sonstige Mitteilungen gemäß TDDDG in elektronischer Form zu erhalten.



13.2 Transaktionale und servicebezogene Kommunikation

Das Unternehmen sendet transaktionale und servicebezogene Mitteilungen, die für den Programmbetrieb notwendig sind: Punktebestätigungen, Prämienlieferungshinweise, Kontowarnungen, Sicherheitsbenachrichtigungen und Richtlinienaktualisierungen. Da diese Nachrichten für den Programmbetrieb unentbehrlich sind, kann das Mitglied sie während der Kontoaktivität nicht abbestellen.



13.3 Werbliche und Marketing-Kommunikation — Double Opt-In (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG)

Werbliche und Marketing-Kommunikationen werden ausschließlich mit der vorherigen, ausdrücklichen und nachweisbaren Einwilligung des Mitglieds nach dem Double-Opt-In-Verfahren versendet.

Das Double-Opt-In-Verfahren setzt voraus:

(i) Das Mitglied aktiviert im Anmeldeformular oder in den Kommunikationseinstellungen eine nicht vorausgefüllte Checkbox für den Erhalt von Marketingkommunikation.

(ii) Das Unternehmen sendet an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigungs-E-Mail mit einem personalisierten Bestätigungslink.

(iii) Das Mitglied klickt aktiv auf diesen Link innerhalb der in der Bestätigungs-E-Mail angegebenen Frist.

Erst nach Abschluss der Bestätigung (Schritt iii) gilt die Einwilligung als wirksam erteilt. Das Unternehmen protokolliert Zeitpunkt, IP-Adresse und Bestätigungshandlung als Nachweis gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG und Art. 7 Abs. 1 DSGVO.



13.4 Widerruf der Marketing-Einwilligung

Das Mitglied kann seine Einwilligung in Marketing-Kommunikation jederzeit widerrufen: (i) durch Klicken auf >>Abmelden<< in jeder Marketing-E-Mail; (ii) durch Aktualisierung der Kommunikationspräferenzen im Konto-Dashboard; oder (iii) per E-Mail an INFO@DISCOUP.COM. Der Widerruf wird unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden für E-Mail-Marketing und innerhalb von zehn (10) Werktagen für andere Kanäle wirksam. Der Widerruf hat keine negativen Auswirkungen auf das Konto oder auf bereits erworbene Bestätigte Punkte.



13.5 Pflege der Kontaktdaten

Das Mitglied ist für die Aktualisierung seiner Kontaktdaten verantwortlich. Das Unternehmen haftet nicht für verpasste Mitteilungen, nicht erhaltene Prämien oder fehlgeschlagene Lieferungen, die auf veralteten oder falschen Kontaktdaten beruhen.



§ 14 – DATENSCHUTZ, COOKIES UND PERSONENBEZOGENE DATEN  

14.1 Verweis auf die Datenschutz- und Cookie-Erklärungen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder und die Verwendung von Cookies und Tracking-Technologien im Rahmen des Programms richten sich nach der Datenschutzerklärung und der Cookie-Erklärung des Unternehmens, abrufbar unter:

– Datenschutzerklärung: discoup.com/de/datenschutz

– Cookie-Erklärung: discoup.com/de/cookies

Beide Erklärungen sind integraler Bestandteil des Vertragsrahmens des Programms. Mit der Anmeldung erklärt das Mitglied, beide Erklärungen gelesen und verstanden zu haben.



14.2 Datenverarbeitung im Programmkontext — Affiliate-Offenlegung

Die mit dem Programm verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft insbesondere: Kontoverwaltung, Tracking qualifizierender Käufe mittels Affiliate-Technologien (Cookies, Tracking-Links, Session-IDs), Punktebestätigung, Prämienlieferung und Betrugsprävention. Wie in § 4.4 angegeben, kann das Unternehmen beim Klick auf einen Tracking-Link und Abschluss eines qualifizierenden Kaufs eine Affiliate-Provision erhalten. Zu diesem Zweck werden technische Sitzungsdaten (Attribution-Cookies, anonymisierte IP, Zeitstempel) mit dem Affiliate-Netzwerk und dem Teilnehmenden Händler in dem für die Zuordnung unbedingt erforderlichen Umfang geteilt. Diese Verarbeitung ist zur Vertragserfüllung des Programms erforderlich und stellt eine unabdingbare technische Voraussetzung für die Punktegutschrift dar.



14.3 Auswirkung von Datenschutzentscheidungen auf den Programmbetrieb

Bestimmte Datenschutz- oder Cookie-Einstellungen können das Unternehmen daran hindern, Qualifizierte Käufe zu verfolgen, Punkte zu bestätigen oder bestimmte Programmfunktionen bereitzustellen. Insbesondere macht die Blockierung technischer Attribution-Cookies die Erfassung des Qualifizierten Kaufs technisch unmöglich (vgl. auch § 7.2). Beantragt das Mitglied die Löschung von für den Programmbetrieb notwendigerweise erforderlichen Daten, ist das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage, die aktive Teilnahme aufrechtzuerhalten. Diese Folgen sind technisch-operativer Natur; sie sind weder eine Sanktion noch eine Vergeltungsmaßnahme für die Ausübung von Datenschutzrechten.



§ 15 – STEUERLICHE HINWEISE  

15.1 Steuern liegen in der Verantwortung des Mitglieds

Das Mitglied ist allein verantwortlich für die Ermittlung, Erklärung und Entrichtung aller Steuern, die aus der Teilnahme am Programm oder dem Erhalt oder der Nutzung einer Prämie entstehen können.



15.2 Keine Steuerberatung

Das Unternehmen bietet keine Steuerberatung an. Jede Beschreibung einer möglichen steuerlichen Behandlung dient ausschließlich der Information. Das Programm ist als kaufbasiertes Rabattsystem strukturiert. Kaufbasierte Punkteprämien werden nach deutschem Einkommensteuerrecht in der Regel als Preisnachlass und nicht als steuerpflichtiges Einkommen behandelt. Die steuerliche Einordnung hängt von den konkreten Umständen des Mitglieds ab.



§ 16 – ÄNDERUNGEN AM PROGRAMM UND AN DIESEN AGB — AGB-KONFORMITÄT  |  

16.1 Grundsatz

Das Unternehmen kann das Programm und diese AGB jederzeit ändern, aussetzen oder beenden. Die nachstehenden Ankündigungsanforderungen richten sich danach, ob eine Änderung nur den künftigen Programmbetrieb betrifft oder auch den Wert bereits im Guthaben des Mitglieds gutgeschriebener Bestätigter Punkte mindert oder deren praktischen Einlösenutzwert wesentlich verschlechtert. Alle Änderungsklauseln sind so ausgestaltet, dass sie der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhalten und insbesondere keine unangemessene Benachteiligung des Mitglieds bewirken.



16.2 Änderungen ohne Vorankündigung

Das Unternehmen kann folgende Änderungen jederzeit sofort und ohne Vorankündigung vornehmen. Alle Änderungen ohne Ankündigung gelten ausschließlich prospektiv und ändern weder den nominalen Wert noch den praktischen Nutzwert bereits gutgeschriebener Bestätigter Punkte:

– Sammelsätze, Multiplikatoren oder Bonusstrukturen für künftige Käufe.

– Aufnahme, Entfernung oder Änderung von Teilnehmenden Händlern oder deren spezifischen Konditionen.

– Eignungskriterien oder Tracking-Anforderungen für künftige Transaktionen.

– Einführung, Änderung oder Einstellung von Sonderangeboten, Beta-Funktionen oder Pilotprogrammen.

– Korrektur von Berechnungsfehlern, Doppelgutschriften oder Anzeigenfehlern in einem Guthaben.

– Technische, Sicherheits- oder Betrugsbekämpfungsänderungen an der Plattform.

– Jede Änderung, die weder den nominalen Wert noch den praktischen Einlösenutzwert bereits gutgeschriebener Bestätigter Punkte mindert.



16.3 Dreißigtägige Ankündigung — Nominalwert und praktischer Einlösenutzwert

Das Unternehmen gibt mindestens dreißig (30) Tage im Voraus Bescheid, bevor es Änderungen umsetzt, die den nominalen Wert, den praktischen Nutzwert oder die vernünftigen Einlösemöglichkeiten der bereits gutgeschriebenen Bestätigten Punkte wesentlich mindern. Der dreißigtägigen Ankündigungspflicht unterliegen ausdrücklich u. a.:

– Jede Minderung des €-Äquivalenzwerts bereits gutgeschriebener Bestätigter Punkte.

– Erhöhung der Mindesteinlöseschwelle oder Senkung von Einlöselimits für bereits gutgeschriebene Bestätigte Punkte.

– Einschränkung oder Streichung von Prämienkategorien, die die verfügbaren Einlöseoptionen für bereits gutgeschriebene Bestätigte Punkte wesentlich beschränkt.

– Einführung neuer Einlösebeschränkungen für Bestätigte Punkte, die bei ihrer Gutschrift nicht beschränkt waren.

Während der Ankündigungsfrist kann das Mitglied seine Bestätigten Punkte zu den vor der Änderung geltenden Bedingungen einlösen. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an die registrierte Adresse und über eine prominente Mitteilung auf der Plattform. Der dreißigtägige Zeitraum kann nur verkürzt werden, wenn die Änderung durch anwendbares Recht oder eine behördliche Anordnung geboten ist.



16.4 Widerspruchsrecht des Mitglieds bei wesentlichen Änderungen

Kündigt das Unternehmen eine Änderung an, die dem Mitglied gegenüber wesentlich nachteilig ist, kann das Mitglied den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung außerordentlich kündigen. Eine solche Kündigung berührt nicht die Einlösbarkeit bereits gutgeschriebener Bestätigter Punkte nach Maßgabe der §§ 5.7 und 9.5. Die weitere Nutzung des Programms nach Inkrafttreten der Änderung gilt nur für den zukünftigen Programmbetrieb und lässt bereits erworbene Rechte unberührt; sie begründet keine Zustimmung zu einer rückwirkenden Änderung bereits bestätigter Punkte oder maturierter Rechte.



16.5 Höhere Gewalt

Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen, Aussetzungen oder Ausfälle, die auf Ereignisse außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle zurückzuführen sind, einschließlich technischer Ausfälle, Cybervorfälle, Lieferantenausfälle, Zahlungssystemausfälle, Händlersystemausfälle, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, Pandemien oder behördliche Maßnahmen.



§ 17 – INFORMELLE STREITBEILEGUNG UND VERBRAUCHERSCHLICHTUNG (VSBG)  

17.1 Informelles Streitbeilegungsverfahren

Vor der Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens vereinbaren das Mitglied und das Unternehmen, den Streit in gutem Glauben informal beizulegen. Die Partei, die das informelle Verfahren einleitet, übermittelt eine schriftliche Streitanzeige mit Name, Konto-E-Mail, Postanschrift, Beschreibung des Streits, unterstützenden Fakten und der begehrten Abhilfe an INFO@DISCOUP.COM. Die Parteien haben dreißig (30) Tage ab Eingang der Streitanzeige zur informellen Beilegung.



17.2 Verbraucherschlichtung nach VSBG; OS-Plattform

Kann der Streit nicht beigelegt werden, kann das Mitglied nach seiner Wahl folgende Verbraucherschlichtungsstellen anrufen:

(a) Universalschlichtungsstelle des Bundes (Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl): www.universalschlichtungsstelle.de

(b) OS-Plattform der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ — E-Mail für die OS-Plattform: INFO@DISCOUP.COM

Hinweis gemäß § 36 VSBG: Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und erklärt, an solchen Verfahren nicht teilzunehmen. Ungeachtet dessen steht es dem Mitglied frei, die zuständige Schlichtungsstelle anzurufen.



§ 18 – ANZUWENDENDES RECHT UND GERICHTSSTAND  

18.1 Anzuwendendes Recht

Diese AGB und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Programm ergeben, unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden, soweit nicht zwingendes Verbraucherrecht des gewöhnlichen Aufenthalts des Mitglieds Anwendung findet.



18.2 Gerichtsstand — Verbraucherschutz

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Programm steht dem Mitglied als Verbraucher das Recht zu, ausschließlich bei den nach zwingendem Recht zuständigen Gerichten zu klagen, einschließlich des Gerichts des Wohnsitzes des Mitglieds. Keine Gerichtsstandsklausel in diesen AGB überwiegt das Recht des Mitglieds als Verbraucher, an seinem Wohnsitzgericht zu klagen gemäß §§ 13, 29c ZPO und Art. 18 Abs. 1 EuGVVO (Brüssel Ia).



§ 19 – GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS  

Soweit gesetzlich zulässig, werden das Programm, die Plattform, alle Angebote, das Punkt-Tracking, alle Gutschein- oder Preisinformationen und alle Prämienkatalog-Inhalte >>wie besehen<< und >>nach Verfügbarkeit<< ohne Gewährleistung jedweder Art bereitgestellt. Das Unternehmen gewährleistet nicht, dass: (a) die Plattform unterbrechungsfrei, fehlerfrei, sicher oder zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbar ist; (b) ein Klick, eine Sitzung oder ein Kauf ordnungsgemäß nachverfolgt wird; (c) Ausstehende Punkte zu Bestätigten Punkten werden; (d) ein bestimmter Teilnehmender Händler, ein Angebot oder eine Prämie verfügbar ist; oder (e) eine Prämie für jeden Anwendungsfall, Kanal oder Transaktionstyp akzeptiert wird.Nichts in diesen AGB schließt aus, beschränkt oder beeinträchtigt: (i) Gewährleistungen oder Rechte, die nach anwendbarem deutschem Verbraucherrecht nicht ausgeschlossen werden können, insbesondere die gesetzlichen Mängelansprüche nach §§ 434 ff. BGB und die Konformitätsgewährleistung für digitale Inhalte nach §§ 327 ff. BGB; (ii) die Rechte des Mitglieds bei Lieferung eines Prämien-Codes mit ungültigem oder nicht konformem Code; noch (iii) sonstige unabdingbare Verbraucherrechte.



§ 20 – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG  

20.1 Haftungshöchstbetrag

Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich der zwingenden Ausnahmen unter § 20.2, beschränkt sich die gesamte kumulierte Haftung des Unternehmens gegenüber dem Mitglied für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, dem Programm, der Plattform, den Punkten oder den Prämien auf den höheren der folgenden Beträge: (a) den €-Äquivalenzwert der Bestätigten Punkte des Mitglieds im Guthaben zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs; oder (b) fünfzig Euro (50,00 €).

Dieser Höchstbetrag gilt NICHT für: (i) Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Unternehmens; (ii) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (iii) Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wobei die Haftung in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt ist; (iv) Verstöße des Unternehmens gegen datenschutzrechtliche Pflichten; (v) die Nichtlieferung einer vom Unternehmen bereits angenommenen und bestätigten Prämie; (vi) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; und (vii) sonstige Haftungsfälle, die gesetzlich nicht beschränkt werden können.



20.2 Ausschluss mittelbarer Schäden

Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich der Ausnahmen unter § 20.1, haftet das Unternehmen nicht für mittelbare, zufällige, besondere, Folge-, exemplarische oder Strafschadensersatzansprüche oder für entgangenen Gewinn, entgangene Gelegenheiten, Verlust des Geschäftswerts, Datenverlust oder Nutzungsverlust, selbst wenn es auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.



§ 21 – GEISTIGES EIGENTUM; LIZENZ; ERLAUBTE NUTZUNG 

21.1 Eigentümerschaft

Die Plattform, das Programmdesign, Programminhalte, Software, Texte, Grafiken, Zusammenstellungen, Logos und sonstige vom Unternehmen bereitgestellte Materialien sind Eigentum des Unternehmens oder diesem lizenziert und sind durch das anwendbare Recht zum Schutz des geistigen Eigentums, einschließlich des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) und des Markengesetzes (MarkenG), geschützt.



21.2 Beschränkte Lizenz

Vorbehaltlich dieser AGB gewährt das Unternehmen dem Mitglied eine beschränkte, widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz, auf die Plattform ausschließlich für die persönliche und rechtmäßige Teilnahme am Programm zuzugreifen und sie zu nutzen.



21.3 Einschränkungen

Das Mitglied darf nicht: (a) die Plattform oder Programminhalte reproduzieren, verbreiten, bearbeiten oder öffentlich wiedergeben, soweit nicht gesetzlich erlaubt; (b) die Plattform scrapen, harvesten, indizieren, durchsuchen oder data-minen; (c) die Plattform dekompilieren oder den Quellcode extrahieren, soweit nicht gesetzlich erlaubt; (d) in die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Betrieb der Plattform eingreifen; (e) die Plattform zur Unterstützung eines konkurrierenden Prämien-, Attribution- oder Gutscheindienstes nutzen; oder (f) ohne schriftliche Genehmigung automatisierte Mittel zur Interaktion mit der Plattform einsetzen.



§ 22 – FREISTELLUNG  

Soweit nach anwendbarem deutschen Recht zulässig, verpflichtet sich das Mitglied, TIKATO S.r.l. und seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Bevollmächtigten und Dienstleister von und gegen Ansprüche, Schäden, Verluste, Kosten und Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) freizustellen, die unmittelbar entstehen aus: (a) Betrug, Vorsatz oder vorsätzlicher Fehlinformation des Mitglieds im Zusammenhang mit dem Programm; (b) Verstoß des Mitglieds gegen anwendbare Gesetze oder Vorschriften; (c) Verletzung oder Aneignung von Rechten Dritter am geistigen Eigentum oder Datenschutzrechten durch das Mitglied; oder (d) vom Mitglied auf der Plattform eingestellten Inhalten, die einen Anspruch Dritter begründen. Diese Pflicht gilt nicht für Ansprüche, die allein auf der Fahrlässigkeit des Unternehmens, dem Vertragsbruch durch das Unternehmen oder dem Verstoß des Unternehmens gegen anwendbares Recht beruhen.



§ 23 – DIENSTE DRITTER  

Die Plattform kann Links zu oder Integrationen mit Websites, Anwendungen und Diensten Dritter enthalten. Diese Dienste werden nicht vom Unternehmen betrieben und unterliegen ausschließlich ihren eigenen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien. Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr und keine Verantwortung für die Inhalte, Produkte, Dienste, Datenschutzpraktiken oder Sicherheit von Drittanbieterdiensten.



§ 24 – BARRIEREFREIHEIT (BFSG) 

Das Unternehmen verpflichtet sich, die Plattform für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten, entsprechend den auf private digitale Dienste anwendbaren Vorschriften, insbesondere dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, in Kraft ab 28. Juni 2025), das die Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht umsetzt. Bei Schwierigkeiten beim Zugang zur Plattform oder zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an INFO@DISCOUP.COM mit dem Betreff >>Anfrage zur Barrierefreiheit<<.



§ 25 – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN  

25.1 Gesamte Vereinbarung

Diese AGB bilden zusammen mit etwaigen klar veröffentlichten Sonderangebotsbedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Mitglied und dem Unternehmen bezüglich des Programms.



25.2 Salvatorische Klausel

Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang in Kraft.



25.3 Kein Verzicht

Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser AGB durch das Unternehmen stellt keinen Verzicht auf diese Bestimmung oder das Recht zu ihrer späteren Durchsetzung dar.



25.4 Abtretung

Das Mitglied darf seine Rechte oder Pflichten aus diesen AGB nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens abtreten oder übertragen. Das Unternehmen kann diese AGB im Rahmen einer Fusion, Übernahme, Umstrukturierung oder eines Verkaufs von Vermögenswerten nach Benachrichtigung des Mitglieds abtreten oder übertragen.



25.5 Keine Rechte Dritter

Soweit das anwendbare Recht nichts anderes bestimmt, begründen diese AGB keine Rechte zugunsten Dritter.



25.6 Fortbestand

Alle Bestimmungen, die ihrem Wesen nach die Beendigung dieser AGB oder des Programms überdauern sollen, bleiben in Kraft, einschließlich §§ 5, 8, 9.5, 9.6, 11, 12, 15, 16.5, 17, 18, 19, 20, 21, 22 und 25.



25.7 Maßgebliche Sprachfassung

Etwaige Übersetzungen dieser AGB durch das Unternehmen sind rein informativ. Die deutsche Fassung ist die maßgebliche und verbindliche Fassung.



25.8 Offizielle AGB des Programms

Die offiziellen AGB des Programms sind unter discoup.com/de/agb veröffentlicht. Eine Kopie kann per E-Mail an INFO@DISCOUP.COM mit dem Betreff >>AGB-Anfrage<< angefordert werden.



§ 26 – KONTAKTINFORMATIONEN  

Fragen zum Programm können an INFO@DISCOUP.COM gesendet werden.

Unternehmen: TIKATO S.r.l.  |  Sitz: Piazzale del Mutilato 3/4, 36100 Vicenza (VI), Italien

USt-IdNr.: IT03836750244  |  E-Mail: INFO@DISCOUP.COM

Website: discoup.com/de  |  Impressum: discoup.com/de/impressum  |  AGB: discoup.com/de/agb

Datenschutzbehörde: BfDI, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn — www.bfdi.bund.de

Schlichtung: Universalschlichtungsstelle des Bundes — www.universalschlichtungsstelle.de



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INFO@DISCOUP.COM | discoup.com/de | rewards-de.discoup.com

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